AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Renovario
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Firma Renovario, Damian Cichowicz, Müllerstr. 156A, Aufgang 8, 13353 Berlin, nachfolgend „Auftragnehmer“, und ihren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer, sofern nichts anderes bestimmt ist.
§2 Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung
- Unterzeichnung eines Angebots
- Beginn der Arbeiten durch den Auftragnehmer.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Zusätzliche Arbeiten, die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Subunternehmer einzusetzen.
Maßangaben und technische Angaben sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- den Zugang zur Baustelle zu gewährleisten
- notwendige Genehmigungen einzuholen
- Strom, Wasser und gegebenenfalls Sanitäranlagen kostenlos zur Verfügung zu stellen
- sicherzustellen, dass der Arbeitsbereich frei zugänglich ist
Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehrkosten, können diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Auftragswertes zu verlangen. Die Arbeiten beginnen erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB) berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
§6 Terminvereinbarungen und Verzögerungen
Vereinbarte Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Verzögerungen aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen (z. B. Wetterbedingungen, Materiallieferungen, Krankheit oder höhere Gewalt), verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung der Termine sowie zur Berechnung zusätzlicher Kosten.
§7 Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung abzunehmen.
Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung keine Abnahme oder keine begründete Mängelmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
Eine Nutzung der erbrachten Leistung durch den Auftraggeber gilt ebenfalls als Abnahme.
§8 Gewährleistung
Für ausgeführte Arbeiten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich gemeldet werden.
Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht auf Nachbesserung.
Eigenmächtige Reparaturen oder Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers führen zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen.
§9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Schäden, die durch Materialien oder Anweisungen des Auftraggebers entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Nichtzahlung gelieferte Materialien zurückzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§11 Kündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen.
In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits bestellte Materialien zu berechnen.
Zusätzlich kann eine angemessene Entschädigung für entgangenen Gewinn verlangt werden.
§12 Schutz von Eigentum des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten alle wertvollen, empfindlichen oder leicht beschädigbaren Gegenstände aus dem Arbeitsbereich zu entfernen oder ausreichend zu sichern.
Dazu gehören insbesondere Möbel, elektronische Geräte, Dekorationsgegenstände, persönliche Wertgegenstände sowie andere empfindliche Einrichtungen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden an Gegenständen, die sich während der Ausführung der Arbeiten im Arbeitsbereich befinden und nicht vom Auftraggeber entfernt oder ausreichend geschützt wurden.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Möbel oder persönliche Gegenstände des Auftraggebers zu bewegen oder zu sichern, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
